Lebenshilfe im Kreis Rottweil gGmbH - Spenden
Lebenshilfe im Kreis Rottweil gGmbH - Spenden

DANKE
FÜR IHRE UNTERSTÜTZUNG!

Sie können dazu beitragen, dass wir den Bedürfnissen unserer Beschäftigten und Bewohner noch gerechter werden können. Mit einer Spende an die Lebenshilfe im Kreis Rottweil gGmbH können Sie sicher sein, dass Ihre Spende Menschen mit Handicap zugutekommt.

Jede Spende ermöglicht es uns, noch mehr für das Wohlbefinden und die Teilhabe von Menschen mit einer Behinderung zu tun. Sie als Spender werden dabei auf dem Laufenden gehalten, für welche Projekte Ihre Spende eingesetzt wird.

Wir freuen uns über jede noch so kleine Zuwendung.  Überweisen Sie Ihren Wunschbetrag gerne auf unser Spendenkonto.

An den eigenen Tod und was damit verbunden ist, denkt niemand gerne. Dabei können Sie durch Handeln mit Weitblick das Leben von Menschen mit Behinderung und deren Familien beeinflussen. So können Sie auch nach Ihrem Tod noch Zukunft gestalten.

Mit einer Nachlassspende können Sie uns dabei helfen, Menschen mit geistiger oder mehrfacher Behinderung zu unterstützen. Was Sie dabei beachten müssen, wenn Sie uns in Ihrem Nachlass bedenken wollen, möchten wir Ihnen gerne im Folgenden erörtern:

Damit uns Ihr Nachlass erreichen kann, ist es wichtig, dass Sie sowohl den vollen Namen unserer Einrichtung als auch die Adresse angeben:

Lebenshilfe im Kreis Rottweil gGmbH, Im Webertal 18, 78713 Schramberg-Waldmössingen

Sie haben noch kein Testament? Dann helfen wir Ihnen gerne mit einigen Tipps:

Nur mit einem Testament haben Sie die Chance Ihren Nachlass nach Ihren Vorstellungen zu regeln. Dabei können Ihnen der Steuerberater oder ein Notar helfen. Wenn Sie das Testament selbst verfassen, sollten Sie darauf achten, dass Sie folgende Punkte bedenken:

  • Der Text sollte die Überschrift „Testament“ tragen.
  • Der Text sollte handschriftlich geschrieben und gut lesbar sein.
  • Der Text sollte Angaben zu Ort und Datum, sowie Ihre vollständige Unterschrift enthalten.
  • Die Angaben im Text sollten alle so genau wie möglich sein. Das gelingt Ihnen mit der Nennung von vollständigen Namen, sowie der entsprechenden Anschrift.
  • Ihre Testierfähigkeit können Sie mit einem beigelegten Attest des Arztes beweisen.

Abschließend ist wichtig, dass Sie dafür sorgen, dass Ihr Testament gut verwahrt ist und leicht gefunden werden kann.

Wir danken Ihnen auch im Namen der vielen Menschen mit Behinderung und deren Familien, Angehörige und Betreuer, wenn Sie die Lebenshilfe im Kreis Rottweil gGmbH mit einem Teil Ihres Nachlasses bedenken.

Zuwendungen aus Nachlässen sind eine bedeutende Form der Unterstützung, um es uns zu ermöglichen, unsere wichtige Arbeit heute und auch in Zukunft zu leisten.

Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung:

Sozialdienst: Peter Thürmer

Kostenloser Ratgeber zum Testament und sinnerfüllten Vererben

Um Ihnen einen besseren Überblick zu gewähren, können wir einen kostenlosen Ratgeber der Bundesvereinigung Lebenshilfe zum Thema Erbe und Testament empfehlen und auch bestellen. Darin finden Sie alle wichtigen Hinweise übersichtlich und gebündelt. Der Ratgeber „Füreinander da sein – In die Zukunft wirken“ enthält weitere Informationen zum Erstellen eines Testaments, hilfreiche Tipps, Ratschläge und vieles mehr.

WIR FREUEN UNS ÜBER JEDE SPENDE:

Lebenshilfe im Kreis Rottweil gGmbH
Volksbank Schwarzwald-Donau-Neckar eG
IBAN: DE51 6439 0130 0633 3460 12
BIC: GENODES1TUT

Kreissparkasse Rottweil
IBAN: DE08 6425 0040 0000 0962 65
BIC: SOLADES1RWL

 Spenden sind steuerlich absetzbar.