Lebenshilfe im Kreis Rottweil gGmbH - Spenden
Lebenshilfe im Kreis Rottweil gGmbH - Spenden

Mit Ihrem Testament Zukunft schenken

Manche Werte bleiben – auch über das eigene Leben hinaus.

Mit Ihrem Testament oder Nachlass können Sie Menschen mit Behinderung langfristig unterstützen und dazu beitragen, dass Teilhabe, Selbstbestimmung und Lebensqualität auch in Zukunft möglich bleiben.

Warum ein Testament?

An den eigenen Tod denkt niemand gerne. Ein Testament bietet jedoch die Möglichkeit, selbst zu entscheiden, was Ihnen wichtig ist und welche Werte Sie über Ihr eigenes Leben hinaus weitergeben möchten.

Mit einem Testament schaffen Sie Klarheit für Ihre Angehörigen und können gleichzeitig einen bleibenden Beitrag für Menschen mit Behinderung leisten.

Mit Ihrem Nachlass Gutes bewirken

Mit einer Nachlassspende unterstützen Sie die Lebenshilfe im Kreis Rottweil gGmbH nachhaltig bei ihrer Arbeit für Menschen mit Behinderung und deren Familien.

Ihr Nachlass hilft dabei,

Teilhabe und Selbstbestimmung zu fördern

Wohn-, Arbeits- und Freizeitangebote weiterzuentwickeln

besondere Projekte und Anschaffungen zu ermöglichen

Menschen mit Behinderung langfristig zu begleiten

Jeder Beitrag – unabhängig von seiner Höhe – kann einen wertvollen Unterschied machen.

Wir danken Ihnen auch im Namen der vielen Menschen mit Behinderung und deren Familien, Angehörige und Betreuer, wenn Sie die Lebenshilfe im Kreis Rottweil gGmbH mit einem Teil Ihres Nachlasses bedenken.
Zuwendungen aus Nachlässen sind eine bedeutende Form der Unterstützung, um es uns zu ermöglichen, unsere wichtige Arbeit heute und auch in Zukunft zu leisten.

Wenn Sie die Lebenshilfe im Kreis Rottweil gGmbH in Ihrem Testament oder Vermächtnis bedenken möchten, ist es wichtig, unsere Einrichtung eindeutig zu benennen.

Bitte verwenden Sie folgende Angaben:

Lebenshilfe im Kreis Rottweil gGmbH
Im Webertal 18
78713 Schramberg-Waldmössingen

So stellen Sie sicher, dass Ihr letzter Wille eindeutig umgesetzt werden kann.

Ein Testament gibt Ihnen die Möglichkeit, Ihren Nachlass nach Ihren persönlichen Wünschen zu regeln. Für die Erstellung können Sie sich an einen Notar oder Steuerberater wenden. Sie können Ihr Testament aber auch selbst verfassen.

Wichtig ist dabei:

  • Das Testament muss vollständig handschriftlich geschrieben und gut lesbar sein.
  • Es sollte die Überschrift „Testament“ tragen.
  • Ort, Datum und Ihre Unterschrift dürfen nicht fehlen.
  • Namen und Anschriften der bedachten Personen oder Organisationen sollten vollständig angegeben werden.
  • Die Angaben im Text sollten alle so genau wie möglich sein.
  • Ihre Testierfähigkeit können Sie mit einem beigelegten Attest des Arztes beweisen.
  • Bewahren Sie Ihr Testament an einem sicheren Ort auf, an dem es im Ernstfall gefunden werden kann.

Ja. Sie entscheiden selbst, in welchem Umfang Sie die Lebenshilfe im Kreis Rottweil gGmbH berücksichtigen möchten.

Neben einer Erbeinsetzung können Sie auch ein Vermächtnis festlegen – beispielsweise einen Geldbetrag, Wertpapiere oder andere Vermögenswerte. So können Sie sowohl Ihre Angehörigen als auch eine gemeinnützige Organisation bedenken.

Ja, selbstverständlich. Mit einer einmaligen oder regelmäßigen Spende unterstützen Sie die Arbeit der Lebenshilfe im Kreis Rottweil gGmbH unmittelbar und helfen dabei, Menschen mit Behinderung mehr Teilhabe, Selbstbestimmung und Lebensqualität zu ermöglichen.

Zur Spendenseite

Wenn Sie sich näher mit dem Thema Testament und Nachlass beschäftigen möchten, empfehlen wir Ihnen den kostenlosen Ratgeber der Bundesvereinigung Lebenshilfe e. V.

Der Ratgeber „Füreinander da sein – In die Zukunft wirken“ vermittelt verständlich die wichtigsten Grundlagen rund um Testament, Erbe und Nachlass. Er enthält außerdem praktische Tipps, hilfreiche Beispiele und wertvolle Hinweise für die Erstellung eines Testaments.

Den Ratgeber können Sie kostenlos als PDF herunterladen oder kostenfrei als gedruckte Broschüre bestellen.

→ Kostenlosen Ratgeber herunterladen